Die Kulturbotschaft 2021–2024 des Bundes sieht vor, dass der Bund «dort, wo er Finanzhilfen spricht, künftig auf eine angemessene Entschädigung der Kulturschaffenden hinwirken» wird. Demgemäss sollen das Bundesamt für Kultur und Pro Helvetia ihre Finanzhilfen innerhalb der Schweiz mit der Bedingung verbinden, dass die Finanzhilfeempfänger/-innen die Richtlinien der relevanten Branchenverbände zur Entschädigung von Kulturschaffenden einhalten. Im Rahmen einer Arbeitsgruppe des Nationalen Kulturdialogs beschäftigen sich der Bund, die Kantone und Gemeinden gemeinsam mit dem Thema der Entlöhnung von Akteuren im Kulturbereich. Die Arbeitsgruppe hat Interface mit einer Studie beauftragt. Mittels einer Online-Recherche erarbeitete Interface eine Übersicht zu den vorhandenen Honorar-Empfehlungen von Branchenverbänden in der Schweiz. Anschliessend analysierte Interface die Praxis der öffentlichen Kulturförderung bei der Anwendung von Honorarempfehlungen mittels Interviews und einer Online-Befragung bei öffentlichen Kulturförderstellen. Auf der Grundlage der empirischen Erkenntnisse erarbeitete Interface Empfehlungen zur besseren Überwachung und Durchsetzung von angemessenen Honoraren bei Kulturakteuren.


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Vera Hertig

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