Am 1. Januar 2007 ist das Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsgesetz) im Kanton Zug in Kraft getreten. Das auf sechs Jahre befristete Gesetz bezieht sich auf die Betreuung von Kindern im Vorschulalter und von schulpflichtigen Kindern ausserhalb der obligatorischen Unterrichtszeit. Nach einer dreijährigen Übergangsfrist müssen die Einrichtungen im Kanton Zug seit dem 1. Januar 2010 diesen Qualitätsanforderungen entsprechen. Interface wurde von der Direktion des Innern des Kantons Zug beauftragt, das Konzept, die Umsetzung und die Wirkungen des Kinderbetreuungsgesetzes zu evaluieren. Das Ziel der Evaluation war es, dem Auftraggeber im Hinblick auf die anstehende Revision des Gesetzes operative und strategische Handlungsempfehlungen für die Weiterentwicklung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Zug aufzuzeigen.

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Koordinationsstelle familienergänzende Kinderbetreuung, Direktion des Inneren, Kanton Zug
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Ruth Feller

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