Die Gewährleistung der Sicherheit im Schienenverkehr gehört zu den Kernaufgaben der Eisenbahnverkehrsunternehmen, der Eisenbahninfrastrukturbetreiber, der Systemhersteller und Verlader sowie der Aufsichtsbehörde des Bundesamts für Verkehr (BAV). Das BAV hat Interface beauftragt, die Sicherheit im Schienengüterverkehr zu evaluieren. Erstens wurde das Thema „Sicherheit“ im System Schienengüterverkehr der Schweiz analysiert. Der Fokus lag dabei auf den Auswirkungen der Marktöffnung von 1999. Und zweitens wurden die vielfältigen Tätigkeiten des BAV als verantwortliche Aufsichtsbehörde in diesem Bereich einer kritischen Prüfung unterzogen. Die Ergebnisse der Analyse wurden als praxistaugliche Empfehlungen formuliert.

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Ueli Haefeli
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Rapp Trans AG, Zürich und Kurt Moll Rechtsanwalt, Bern

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