Die vom Parlament beschlossene Revision des Krankenversicherungsgesetzes verlangt von den Kantonen Anpassungen ihres Prämienverbilligungssystems. In diesem Zusammenhang sieht der Kanton Zug eine Gesetzesrevision vor, welche auch andere Problempunkte der kantonalen Prämienverbilligung angehen soll. Interface beriet und unterstützte die Gesundheitsdirektion dabei.


Services
Topics
Client
Gesundheitsdirektion des Kantons Zug
Contact
Andreas Balthasar

Downloads

Die geänderten Bestimmungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) traten am 1. Januar 2007 in Kraft und betreffen die Modalitäten für die Rückvergütung …