Das schweizerische Mobiliarsicherungsrecht steht heute weitgehend auf dem Stand von 1907, als das Zivilgesetzbuch verabschiedet wurde. Mobile Produktionsmiittel wie Maschinen, Fahrzeuge, Rohmaterialien, Lagerbestände oder andere bewegliche Güter können aufgrund des stark ausgeprägten Faustpfandprinzips nur beschränkt zu Kreditsicherungszwecken benutzt werden. Interface führte eine Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) zu einer allfälligen Revision des schweizerischen Mobiliarsicherungsrechts durch. In Zusammenarbeit mit juristischen Experten wurden drei Regulierungsszenarien entworfen. Während das MINI-Szenrio nur punktuelle Verbesserungen beim Eigentumsvorbehalt vorsieht, würden bei der maximalen Variante sämtliche Mobiliarsicherheiten revidiert und sämtliche mobilen Bilanzwerte als Sicherheiten qualifiziert werden. Die Studie kommt zum Schluss, dass je nach Reichweite der Revision ein grösserer volkswirtschaftlicher Impuls erwartet werden darf.
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- Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO): Ressort Regulierungsanalyse und -politik und Ressort KMU-Politik sowie Bundesamt für Justiz (BJ): Fachbereich Zivilrecht und Zivilprozessrecht
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- Stefan Rieder
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