Für die Anordnung fürsorgerischer Unterbringungen (FU) sind grundsätzlich die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) zuständig. Zusätzlich können die Kantone bestimmte Ärztinnen und Ärzte bezeichnen, die neben der KESB fürsorgerische Unterbringungen für eine festgelegte Dauer anordnen dürfen. Im Kanton Basel-Stadt sind dies grundsätzlich nur die Ärztinnen und Ärzte des zuständigen kantonalen Dienstes. Dieses Modell ist im schweizweiten Vergleich einzigartig. Die medizinischen Dienste des Kantons Basel-Stadt haben Interface beauftragt, eine Aufgabenüberprüfung zur ärztlichen Anordnung durchzuführen. Interface hat dazu verschiedene kantonale Modelle verglichen und auf dieser Basis gemeinsam mit beteiligten Akteuren des Kantons Basel-Stadt mögliche Modellvarianten entwickelt.

Client
Medizinische Dienste Kanton Basel-Stadt
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Christof Schwenkel

2013 hat die Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) in Zusammenarbeit mit den Fachleitungen Jugend+Sport (J+S) des Bundesamts für Sport (BASPO) die …