Für die Anordnung fürsorgerischer Unterbringungen (FU) sind grundsätzlich die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) zuständig. Zusätzlich können die Kantone bestimmte Ärztinnen und Ärzte bezeichnen, die neben der KESB fürsorgerische Unterbringungen für eine festgelegte Dauer anordnen dürfen. Im Kanton Basel-Stadt sind dies grundsätzlich nur die Ärztinnen und Ärzte des zuständigen kantonalen Dienstes. Dieses Modell ist im schweizweiten Vergleich einzigartig. Die medizinischen Dienste des Kantons Basel-Stadt haben Interface beauftragt, eine Aufgabenüberprüfung zur ärztlichen Anordnung durchzuführen. Interface hat dazu verschiedene kantonale Modelle verglichen und auf dieser Basis gemeinsam mit beteiligten Akteuren des Kantons Basel-Stadt mögliche Modellvarianten entwickelt.
- Client
- Medizinische Dienste Kanton Basel-Stadt
- Contact
- Christof Schwenkel