Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – die Istanbul-Konvention – ist am 1. April 2018 für die Schweiz in Kraft getreten. Art. 24 beinhaltet die Anforderungen an eine Telefonberatung bei (häuslicher) Gewalt. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) hat Interface Politikstudien Forschung Beratung beauftragt, eine Bestandesaufnahme zu den Telefonberatungen in der Schweiz zu machen. Der Fokus liegt dabei auf Angeboten, die (neben eventuell weiteren Angebotsformen) explizit telefonische Beratung anbieten und sich dabei an Opfer von (häuslicher) Gewalt, deren Angehörigen oder Zeugen/-innen richten.


Services
Topics
Client
Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG)
Contact
Franziska Müller

Downloads

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und das Eidgenössisches Starkstrominspektorat (ESTI) möchten die Publikation «Vogelschutz an Starkstrom-Freileitungen mit Nennspannungen über 1kV» …