Der Bund hat gestützt auf Artikel 12 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) die Möglichkeit, die Absatzförderung in der Landwirtschaft im Bereich Marketing–Kommunikation finanziell zu unterstützen. Der Bund unterstützt Absatzförderungsmassnahmen zugunsten von Gruppen von Produkten, zu bestimmten Themen oder zu gemeinwirtschaftlichen Leistungen. Pro Produktegruppe und Themenbereich wird jeweils nur eine Massnahme unterstützt. Die Absatzförderungsmassnahmen beinhalten generische Marketing-Kommunikationsmassnahmen, Marktforschung und Marketingcontrolling. Die Wirkungsabsicht der Absatzförderung besteht darin, bei Konsumenten/-innen die Präferenzen in Richtung einheimischer Produkte zu verschieben und den Absatz im Ausland zu erhöhen. Interface und htp St. Gallen haben im Auftrag des BLW die Absatzförderung einer summativen und formativen Evaluation unterzogen.
- Client
- Bundesamt für Landwirtschaft (BLW)
- Contact
- Stefan Rieder
- In collaboration with
- Stephan Feige, htp St. Gallen
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