Mit dem Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) macht das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) Auflagen zum landseitigen Verkehr und zum motorisierten Individualverkehr (bimodaler Modalsplit). Der Flughafen Zürich ist verpflichtet, den Nachweis zur Erfüllung der Auflagen alle vier Jahre zu erbringen. Aufgrund der Corona-Pandemie stammt die letzte Erhebung aus dem Jahr 2017. Die nächste reguläre Erhebung soll im Jahr 2025 durchgeführt werden. Der Flughafen Zürich indes ist auf aktuelle Modalsplit-Zahlen angewiesen. Er hat daher EBP und Interface mit der Berechnung eines globalen und zusätzlich eines segmentspezifischen Modalsplits für den Perimeter Flughafenkopf/Circle und für Aussenbereiche beauftragt. In einem ersten Schritt wird ein Erhebungskonzept erstellt. In einem zweiten Schritt folgen Vor-Ort-Befragungen sowie eine Befragung der Angestellten des Flughafens. In einer Hochrechnung werden die einzelnen Ergebnisse der Befragung und weitere Datengrundlagen zusammengefügt und der segmentspezifische Bi-Modalsplit für das Jahr 2023 ermittelt.
Seit 2023 begleitet Interface das Groupement romand d’étude des addictions (GREA) bei der Evaluation des von Gesundheitsförderung Schweiz unterstützen Projekts …