Das Bundesgesetz über die Registrierung von Krebserkrankungen (Krebsregistrierungsgesetz [KRG]) tritt ab 2020 in Kraft. Die Verordnung über die Registrierung von Krebserkrankungen (Krebsregistrierungsverordnung, KRV) wurde am 11. April 2018 vom Bundesrat verabschiedet. Der Zweck dieser Gesetzgebung ist es, die Datengrundlagen zur Bekämpfung von Krebserkrankungen zu verbessern, indem Daten (z.B. zur Entwicklung von Krebserkrankungen) möglichst vollständig und vollzählig erfasst werden und schweizweit einheitlich und international vergleichbar sind. Mit der Nutzung der Daten soll die Prävention, die Früherkennung sowie die Versorgung, Behandlung und Diagnose von Krebserkrankungen verbessert werden. Interface hat ein Wirkungsmodell zum Bundesgesetz über die Registrierung von Krebserkrankungen erarbeitet. Das Wirkungsmodell visualisiert Konzept, Vollzug sowie die erwünschten Wirkungen der Bundesgesetzgebung. Zudem wurden Indikatoren zur Messung der Zielerreichung bestimmt und die zur Messung vorhandenen Daten und ihre Verfügbarkeit benannt. Das Wirkungsmodell und die Indikatoren wurden in enger Zusammenarbeit mit einer BAG-internen Begleitgruppe erarbeitet. Weiter wurde ein Workshop mit den wichtigsten Stakeholdern durchgeführt. Das Wirkungsmodell und die Indikatoren sind in einem Bericht näher erläutert.

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BUndesamt für Gesundheit (BAG)
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Vera Hertig

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