Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (MmB) auf nationaler Ebene sind in der Schweiz die Bundesverfassung und das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG). Seit der Ratifizierung der UN BRK im Jahr 2014 bildet die Konvention eine weitere zentrale Grundlage der Behindertenpolitik. Die Konvention legt in verschiedenen Handlungsbereichen Mindeststandards fest, die die Schweiz einhalten muss. Einige Bereiche zur Gleichstellung von MmB liegen auch in der Verantwortung der Kantone und Gemeinden. Am 1. Januar 2024 tritt im Kanton Zürich das neue Selbstbestimmungsgesetz (SLBG) in Kraft. MmB erhalten mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz grös-sere Freiheiten bei der Wahl der Wohn- und Betreuungsform. Ihre Selbstbestimmung soll gestärkt werden. MmB werden, wo immer möglich, in den Umsetzungsprozess einbezogen. Das Kantonale Sozialamt ist vom Regierungsrat beauftragt worden, den mit dem SLBG beschlossenen Systemwechsel zu vollziehen. Damit Menschen mit Behinderungen sich über das neue System und die neuen Möglichkeiten informieren können, braucht es ein breites Netz an Beratungsstellen. Das Kantonale Sozialamt hat die Forschungsinstitute «Organisation und Sozialmanagement» und «Soziale Sicherheit und Sozialpolitik» der Berner Fachhochschule Soziale Arbeit sowie Interface mit der «Bedarfsanalyse Beratungsstellen» betraut. Zum Auftrag gehörten das Dokumentenstudium, eine vertiefende Befragung von Organisationen von/für MmB, eine Online-Befragung von Beratungsstellen, die Befragung von Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige sowie die Synthese und Berichterstattung.

Mandant(s)
Kanton Zürich, Kantonales Sozialamt
Contact
Franziska Müller
En collaboration avec
Subakkordant der Berner Fachhochschule

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