Die kantonalen Stellen der Invalidenversicherung (IV) stützen sich bei der Fallbearbeitung massgeblich auf externe medizinische Gutachten. Diese haben aufgrund der komplexen Beschwerdebilder in den letzten Jahren ein immer grösseres Gewicht im IV-Verfahren erlangt und spielen eine entscheidende Rolle bei Rentenzusprachen und -ablehnungen. In der Schweiz wurden in den letzten Jahren jeweils jährlich zwischen 70 und 100 Millionen Franken für zirka 15’000 externe Gutachten der IV ausgegeben. Eine Mehrheit der Rentenentscheidungen erfolgt heute unter Einbezug eines externen Gutachtens.

Der zunehmend herausragende Stellenwert der Gutachten als Beweismittel rückt die Forderung nach Qualität und Unabhängigkeit der Begutachtung in den Vordergrund. Vor diesem Hintergrund hat das Generalsekretariat des Eidgenössischen Departements des Innern (GS-EDI) Interface zusammen mit dem Forensisch-Psychiatrischen Dienst (FPD) der Universität Bern mit der Evaluation der medizinischen Begutachtung in der IV mandatiert. Primär ging es darum, zu analysieren, mit welchen Massnahmen die IV-Stellen und das BSV insbesondere die Qualität der medizinischen Gutachten und die Vergabe der Gutachtensaufträge verbessern können. Weiter war zu klären, welche Verantwortung bei den IV-Stellen und welche beim BSV als Aufsichtsbehörde liegen und welche Tätigkeiten sich daraus ergeben.

 

Mandant(s)
Generalsekretariat EDI (GS EDI)
Contact
Franziska Müller
En collaboration avec
Prof. Dr. med. Michael Liebrenz, Forensisch-Psychiatrischer Dienst, Universität Bern

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