Die geänderten Bestimmungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) traten am 1. Januar 2007 in Kraft und betreffen die Modalitäten für die Rückvergütung der ambulanten ärztlichen Psychotherapie. Die Psychotherapeuten/-innen müssen den Versicherungen neu früher und häufiger Rechenschaft über die durchgeführten und geplanten Therapien ablegen. Dadurch bekommen die Vertrauensärzte und -ärztinnen der Versicherungen eine Schlüsselrolle bei der Beurteilung der Notwendigkeit und damit der Rückvergütung der Therapien. Im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit (BAG) führt evaluanda Genf, zusammen mit Interface eine Evaluation der Verordnungsänderung durch. Im Zentrum stehen Fragen zur Optimierung der Umsetzung und zu den unmittelbaren Effekten für die Beteiligten und Betroffenen. Weiter soll die Evaluation einen Beitrag zur Verbesserung der Datenlage im Bereich der ambulanten ärztlichen Psychotherapie leisten.
- Mandant(s)
- Bundesamt für Gesundheit (BAG), Direktionsbereich KUV (Kranken- und Unfallversicherung), vertreten durch die Sektion Medizinische Leistungen
- Contact
- Sarah Fässler
- En collaboration avec
- Yann Boggio, Jérome Mabillard und Eric Zellweger, Evaluanda Genf
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