Der Bund regelt gemäss Waldgesetz die Verwendung und den Handel mit forstlichem Vermehrungsgut in der Schweiz. Zudem erlässt er Vorschriften zur Sicherung des forstlichen Vermehrungsguts. Die Abteilung Wald des BAFU koordiniert für den Bund die Arbeiten mit den involvierten Akteuren. Zudem verantwortet die Abteilung Wald die Umsetzung der Bundesaufgaben. Interface wurde beauftragt, eine Situationsanalyse zum forstlichen Vermehrungsgut in der Schweiz zu erarbeiten und bei der Entwicklung einer Strategie zum forstlichen Vermehrungsgut zu unterstützen. Zudem wurden Grundlagen erarbeitet für die Weiterentwicklung des bestehenden Nationalen Katasters der Samenerntebestände (NKS).
- Mandant(s)
- Bundesamt für Umwelt (BAFU), Abteilung Wald
- Contact
- Daniel Landolt
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