Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz [GlG]) sieht in den Artikeln 14 und 15 vor, dass der Bund Projekte und Beratungsstellen unterstützen kann, welche die Gleichstellung im Erwerbsleben konkret fördern. Seit Beginn dieser Finanzhilfen 1996 wurden schweizweit insgesamt 278 Projekte nach Artikel 14 GlG unterstützt. Im gleichen Zeitraum wurden elf Beratungsstellen nach Artikel 15 über mehrere Jahre finanziert. Das Eidgenössische Büro für Gleichstellung (EBG) hat im Hinblick auf die zehnjährige Finanzhilfevergabe Interface, Luzern und evaluanda, Genf mit einer externen Evaluation beauftragt. Ziel dieser Evaluation war erstens eine bilanzierende Gesamtschau. Diese summative Evaluation sollte sowohl den Vollzug als auch die Wirkungen der Finanzhilfen umfassen. Zweitens sollte die Evaluation auch aktuelle Problemfelder aufzeigen sowie Empfehlungen und konkrete Umsetzungshinweise für die Verbesserung bei der Vergabe und der Programmsteuerung erarbeiten.
- Mandant(s)
- Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG)
- Contact
- Franziska Müller
- En collaboration avec
- Eric Zellweger, evaluanda, Genf
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