Mit der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes auf den 1. Januar 1996 wurde auch die Subventionierung der Krankenkassenprämien neu geregelt. Das System der generellen Senkung der Prämien für alle Versicherten wurde durch eine individuelle Prämienverbilligung ersetzt. Interface untersuchte deshalb fünf Jahre nach der Einführung der Prämienverbilligung den Vollzug am Beispiel von sechs Kantonen mit unterschiedlichen Systemen in einer Rahmenstudie. Zur Vertiefung und Ergänzung der Fragen aus der Rahmenstudie mit weiteren kantonsspezifischen Themen wurden in den Kantonen Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt und Luzern ergänzende Kantonalstudien durchgeführt.
- Mandant(s)
- Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), Sozial- und Gesundheitsdepartement des Kantons Luzern, Gesundheitsdirektion des Kantons Appenzell Ausserrhoden
- Contact
- Andreas Balthasar
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