Zum 1. Januar 2013 wurde das Vormundschaftsrecht durch eine neues Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzgebung abgelöst. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Entscheide im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht durch Fachbehörden, die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB), zu treffen sind. Interface führte eine erste Evaluation des neuen Rechts durch. Dabei wurde eine flächendeckende Beschreibung der organisatorischen Umsetzung in den Kantonen über eine Online-Befragung ermöglicht. Weiter wurden Fallstudien durchgeführt, welche sich im Detail mit Leistungen und Kosten im Kindes- und Erwachsenenschutz beschäftigen. Auf der Grundlage der Ergebnisse sind Empfehlungen im Sinne von Best Practices formuliert und Hinweise für eine weiterführende Evaluation aufgezeigt worden.
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- Bundesamts für Justiz (BJ)
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- Stefan Rieder
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