Im Herbst 2005 hat das Parlament eine Revision des Krankenversicherungsgesetzes beschlossen, welche unter anderem eine Änderung der Anspruchsberechtigung von jungen Erwachsenen im Alter von 19 bis 25 Jahren vorsieht. Die Anpassungen sind auf den 1. Januar 2007 in Kraft getreten. Vor diesem Hintergrund war es interessant, zu wissen, wie die Anspruchsberechtigung dieser Zielgruppe vorher geregelt war. Interface hat im Auftrag des Kantons Zug eine Übersicht über die geltenden Regelungen zur Bemessung der Prämienverbilligung für junge Erwachsene erstellt.
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- Gesundheitsdirektion des Kantons Zug
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- Andreas Balthasar
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