Das revidierte Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz, HMG) und die revidierte Verordnung über die Arzneimittel (VAM) traten am 1. Januar 2019 in Kraft. Die revidierten Art. 24 Abs. 1 lit. a Ziff 1 des HMG und Art. 45 Abs. 1 lit. a des VAM erlauben es, verschreibungspflichtige Arzneimittel auch ohne ärztliche Verschreibung (Rezept) in der Apotheke abzugeben, wenn es sich um Arzneimittel und Indikationen handelt, die der Bundesrat bezeichnet hat. Das Ziel der Revision der entsprechenden Artikel ist es unter anderem, die Arzneimittelabgabe im Hinblick auf ein effizienteres Gesundheitswesen zu erleichtern und den Patienten/-innen den Zugang zu hochwertigen pharmazeutischen Dienstleistungen zu sichern.
Um die Umsetzung und die Wirkungen dieser revidierten Artikel in einer späteren Evaluation beurteilen zu können, soll im Rahmen der Ressortforschung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) ein adäquates Monitoring aufgebaut werden. Das BAG hat Interface damit beauftragt, ein Wirkungsmodell des gesamten Art. 24 HMG Rev., inklusive einer Liste von Schlüsselindikatoren zu erstellen. Zusätzlich wurde die Machbarkeit eines Wirkungsmonitorings beziehungsweise eine Schätzung der Bandbreite der möglichen Kosten erarbeitet.
- Mandant(s)
- Bundesamt für Gesundheit (BAG)
- Contact
- Manuela Oetterli