In der Schweiz sind viele Personen von Sucht betroffen und entsprechend hoch sind die gesellschaftlichen Kosten. In der nationalen Strategie Sucht wird deshalb eine substanzübergreifende Präventionspolitik und die Verbesserung der gesundheitsförderlichen Rahmenbedingungen angestrebt. Aktuell ist die Suchtmittelprävention in der Schweiz in verschiedenen Spezialgesetzgebungen geregelt. Dadurch wird die substanz- und suchtformübergreifende Prävention erschwert. Der Bundesrat hat das EDI damit beauftragt, die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für eine suchtform- und substanzübergreifende Prävention zu prüfen und allenfalls einen Vorschlag zu unterbreiten. Dieser Auftrag steht im Zusammenhang mit diversen parlamentarischen Vorstössen, die im geplanten Bericht mitberücksichtigt werden sollen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat dazu das Projekt «Prüfung gesetzliche Grundlage für eine Prävention, die alle Substanzen und Suchtformen umfasst» initiiert, das von Interface begleitet wird. Der Auftrag umfasst neben der Organisation des Projektablaufs die Definition der Etappen für die Projektrealisierung und die Unterstützung der Projektgruppe des BAG, die Analyse der Rechtsgrundlagen, die Analyse internationaler Modelle und das Durchführen von drei Workshops mit der Begleitgruppe und den involvierten Ämtern. Die Ergebnisse werden in einem Grundlagenbericht dargelegt.
- Auftraggeber
- Bundesamt für Gesundheit (BAG)
- Ansprechsperson
- Anina Hanimann
- In Zusammenarbeit mit
- Universität Neuenburg, Frau Prof. Dr. Mélanie Levy