Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – die Istanbul-Konvention – ist am 1. April 2018 für die Schweiz in Kraft getreten. Art. 24 beinhaltet die Anforderungen an eine Telefonberatung bei (häuslicher) Gewalt. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) hat Interface Politikstudien Forschung Beratung beauftragt, eine Bestandesaufnahme zu den Telefonberatungen in der Schweiz zu machen. Der Fokus liegt dabei auf Angeboten, die (neben eventuell weiteren Angebotsformen) explizit telefonische Beratung anbieten und sich dabei an Opfer von (häuslicher) Gewalt, deren Angehörigen oder Zeugen/-innen richten.
- Auftraggeber
- Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG)
- Ansprechsperson
- Franziska Müller
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