Am 24. Februar 2022 wurde die Ukraine von Russland angegriffen. Um den Menschen, die vor dem Krieg geflüchtet sind und weiter flüchten werden, Schutz zu gewähren, hatte der Bundesrat 2022 erstmals den Schutzstatus S aktiviert. Bis zum Sommer 2022 waren über 60’000 Personen in die Schweiz geflüchtet. Im Kanton Luzern ist seit 2016 die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) zuständig für die Unterbringung, Betreuung und Integration von geflüchteten Menschen. Die Regierung setzte 2022 eine interdepartementale Taskforce mit Vertretungen der DAF, der Sicherheitsorgane, des Bildungsbereichs, des Sozialbereichs, des Immobiliensektors sowie der Stadt Luzern und des Verbands Luzerner Gemeinden ein und erklärte die Situation der Unterbringung und Betreuung von Flüchtenden aus der Ukraine zur Notlage.
Die Bewältigung der durch den Krieg in der Ukraine ausgelösten Fluchtbewegung durch den Kanton Luzern und insbesondere durch die DAF bildete den Gegenstand der Untersuchung. Betrachtet wurde im Rahmen der Evaluation der Zeitraum zwischen Februar 2022 und Dezember 2022. Dabei wurde zwischen der Krisenvorsorge, der Umsetzung des Krisenmanagements sowie der konkreten Leistungserbringung für die Schutzsuchenden aus der Ukraine unterschieden.
Die Evaluation ergibt ein grundsätzlich positives Resultat der bisherigen Krisenbewältigung im Kanton Luzern. Alle Mitarbeitenden der betroffenen Dienststellen und die involvierten Akteure ausserhalb der kantonalen Verwaltung waren engagiert und bewiesen grossen Durchhaltewillen. Dabei erwiesen sich Erfahrungen aus der Flüchtlingskrise von 2015/2016 sowie der Covid-Pandemie als nützlich und die verwaltungsinterne Zusammenarbeit als krisenresistent und belastbar. Dass der Regierungsrat im März 2022 die Notlage erklärte und diese im November 2022 auf den gesamten Asyl- und Flüchtlingsbereich ausweitete, erlaubte ein pragmatisches und rasches Vorgehen bei der Krisenbewältigung. Die Gemeindezuweisung ab Juni 2022 waren zwar für den Kanton und die Gemeinden gleichermassen herausfordernd, wurden aber von allen Seiten im Grundsatz mitgetragen und akzeptiert. Verwaltungsintern zeigte sich, dass einzelne Dienststellen mit Querschnittfunktionen zu wenig in den Krisengremien eingebunden waren und für die Bewältigung zusätzlicher Aufgaben zu Beginn der Krise nicht ausreichend Ressourcen zur Verfügung hatten.
Aus der Evaluation ergibt sich Optimierungspotenzial. So sind die Erfahrungen und Erkenntnisse, die sich aus der bisherigen Krisenbewältigung ergeben, zu dokumentieren und die operativen sowie strategischen Grundlagen aufzuarbeiten. Zudem sollen im Kanton Luzern Grundlagen geschaffen werden, um in zukünftigen Krisen die verwaltungsinterne Einsatzflexibilität und Durchhaltefähigkeit von Personal zu gewährleisten (Business Continuity Management). Die Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den Staatsebenen und mit der Zivilgesellschaft soll zudem gestärkt werden. Dabei sind Massnahmen von zentraler Bedeutung, die den Austausch auf Augenhöhe und den Informationsfluss in beide Richtungen sicherstellen.
- Auftraggeber
- Kanton Luzern
- Ansprechsperson
- Franziska Müller
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