Seit zehn Jahren ist das Abkommen über die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU sowie den EFTA-Staaten (Freizügigkeitsabkommen [FZA]) in Kraft. Die Zuwanderung aus dem EU-/EFTA-Raum hat seither stark zugenommen. Die beiden Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) haben die Parlamentarische Verwaltungskontrolle (PVK) mit einer Evaluation zum Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern unter dem FZA beauftragt. Die qualitativen Untersuchungsteile führte die PVK selbst durch. Für die Umsetzung der quantitativen Analyse wurde die Berner Fachhochschule in Kooperation mit Interface beauftragt. Analysiert wurden primär die Aufenthaltswerdegänge der Zugewanderten, also zu welchen Zwecken sie einreisen, wie oft und zu welchem Zweck sie ihren Aufenthalt verlängern und ob Aufenthaltsbewilligungen allenfalls auch widerrufen werden. Überdies wurde im Rahmen von zwei Vertiefungsmodulen der Bezug von Arbeitslosentaggeldern beziehungsweise von Sozialhilfeleistungen untersucht, denn beides kann gemäss dem FZA eine Auswirkung auf das Aufenthaltsrecht der Personen haben.

Auftraggeber
Parlamentarische Verwaltungskontrolle
Ansprechsperson
Franziska Müller
In Zusammenarbeit mit
Prof. Dr. Robert Fluder (Projektleitung), Renate Salzgeber, Tobias Fritschi, Luzius von Gunten, Roger Pfiffner, Kilian Koch, Berner Fachhochschule; Urs Germann, UGC Urs Germann Consulting; Herbert Ruckstuhl, ASP Inteco AG

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