Zum 1. Januar 2013 wurde das Vormundschaftsrecht durch eine neues Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzgebung abgelöst. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Entscheide im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht durch Fachbehörden, die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB), zu treffen sind. Interface führte eine erste Evaluation des neuen Rechts durch. Dabei wurde eine flächendeckende Beschreibung der organisatorischen Umsetzung in den Kantonen über eine Online-Befragung ermöglicht. Weiter wurden Fallstudien durchgeführt, welche sich im Detail mit Leistungen und Kosten im Kindes- und Erwachsenenschutz beschäftigen. Auf der Grundlage der Ergebnisse sind Empfehlungen im Sinne von Best Practices formuliert und Hinweise für eine weiterführende Evaluation aufgezeigt worden.

Auftraggeber
Bundesamts für Justiz (BJ)
Ansprechsperson
Stefan Rieder

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