Seit dem 1. März 2013 ist die Pelzdeklarationsverordnung (PDV) in Kraft. Sie schreibt vor, dass alle Pelze und Pelzprodukte, die in der Schweiz zum Verkauf angeboten werden, hinsichtlich Tierart, Herkunft und Gewinnungsart deklariert werden müssen. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ist verantwortlich für den Vollzug der Verordnung und kontrolliert, ob die Deklaration durch die Verkaufsstellen den Vorschriften entspricht. Interface hat die Verordnung, deren Umsetzung und Wirkungen evaluiert. Hierzu wurden persönliche Interviews mit unterschiedlichen Stakeholdern (Verkaufsstellen, Pelzfachverband, Tierschutzorganisationen) geführt. Zudem wurde eine schriftliche Befragung bei allen bisher kontrollierten Verkaufsstellen durchgeführt. Der Schlussbericht zeigt Empfehlungen auf. Zudem soll er dem Bundesrat als Entscheidungsgrundlage in Bezug auf ein Postulat dienen, welches ein Importverbot tierquälerisch erzeugter Pelzprodukte fordert.


Leistung
Themen
Auftraggeber
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
Ansprechsperson
Christof Schwenkel

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