In der Schweiz hergestellte Produkte sollen klar als solche erkennbar sein. Ein Missbrauch der Marke Schweiz soll verhindert werden. Diese Ziele verfolgt die sogenannte Swissness-Gesetzgebung die seit 2017 in Kraft ist. Das Bundesamt für Landwirtschaft hat Interface zusammen mit htp St.Gallen beauftragt, die Zielerreichung der Swissness Gesetzgebung im Landwirtschaftsbereich zu evaluieren. Die Analyse zeigt, dass die Swissness-Gesetzgebung klare Anforderungen an die Lebensmittelindustrie stellt und die Marke Schweiz schützt. Doch bei der Umsetzung gibt es Verbesserungspotenzial: Aufgrund von Ausnahmeregelungen können Produkte das Schweizer Kreuz tragen, ohne dass die Rohstoffe aus der Schweiz stammen. Ferner geht vom Gesetz kein Anreiz aus, vermehrt solche Rohstoffe anzubauen, die derzeit in der Schweiz knapp sind.
- Auftraggeber
- Bundesamt für Landwirtschaft (BLW)
- Ansprechsperson
- Stefan Rieder
- In Zusammenarbeit mit
- Stephan Feige, htp St. Gallen
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