Die Schweizerische Menschenrechtsinstitution (SMRI) wurde am 23. Mai 2023 als unabhängige öffentlich-rechtliche Körperschaft gegründet. Die von der Schweiz ratifizierten Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNO) und des Europarats dienen als Mindeststandards für die innerstaatliche Einhaltung der Menschenrechte. Mit der Ratifizierung von Übereinkommen verpflichtet sich die Schweiz, regelmässig über die Einhaltung der Verpflichtungen zu berichten. Auf der Grundlage einer Überprüfung der Berichterstattung formulieren unabhängige Überwachungsorgane Empfehlungen, wie die Schweiz die menschenrechtlichen Verpflichtungen weiter vorantreiben kann. Dieser Prozess wird als Staatenberichtsverfahren bezeichnet. Die SMRI hat Interface mit der Erstellung einer Grundlagenarbeit zu den Staatenberichtsverfahren beauftragt. Ziel der Grundlagenarbeit ist es, einen umfassenden Überblick über die Durchführung der Staatenberichtsverfahren in der Schweiz zu erhalten. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Umsetzung der Empfehlungen der Überwachungsorgane. Die Ergebnisse bilden eine Grundlage für Überlegungen dazu, welche Rolle die SMRI bei der Durchführung der Staatenberichtsverfahren und der Umsetzung der daraus entstandenen Empfehlungen einnehmen soll, um die Förderung der Menschenrechte möglichst zielgerichtet verfolgen zu können.


Leistung
Themen
Auftraggeber

Schweizerische Menschenrechtsinstitution (SMRI)

Ansprechperson
Kristin Thorshaug

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