Mit dem Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) macht das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) Auflagen zum landseitigen Verkehr und zum motorisierten Individualverkehr (bimodaler Modalsplit). Der Flughafen Zürich ist verpflichtet, den Nachweis zur Erfüllung der Auflagen alle vier Jahre zu erbringen. Aufgrund der Corona-Pandemie stammt die letzte Erhebung aus dem Jahr 2017. Der Flughafen Zürich indes ist auf aktuelle Modalsplit-Zahlen angewiesen. Er hat daher EBP und Interface mit der Berechnung eines globalen und zusätzlich eines segmentspezifischen Modalsplits für den Perimeter Flughafenkopf/Circle und für Aussenbereiche beauftragt. In einem ersten Schritt wurde ein Erhebungskonzept erstellt. In einem zweiten Schritt folgten Vor-Ort-Befragungen sowie eine Befragung der Angestellten des Flughafens. In einer Hochrechnung wurden die einzelnen Ergebnisse der Befragung und weitere Datengrundlagen zusammengefügt und der segmentspezifische Bi-Modalsplit für das Jahr 2023 ermittelt. Interface war für die Konzeption und Durchführung der Befragungen vor Ort zuständig. EBP war für die Hochrechnung aufs Jahr zuständig.

Auftraggeber
Flughafen Zürich AG
Ansprechsperson
Jonas Gubser
In Zusammenarbeit mit
EBP Schweiz AG

Seit 2023 begleitet Interface das Groupement romand d’étude des addictions (GREA) bei der Evaluation des von Gesundheitsförderung Schweiz unterstützen Projekts …