Im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit (BAG) hat Interface eine Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) zu einem vorgeschlagenen Entwurf von Art. 17a im Heilmittelgesetz durchgeführt. Der Artikelentwurf würde die gesetzliche Grundlage dafür schaffen, dass Medikamente für den Schweizer Markt mit individuellen Erkennungsmerkmalen versehen werden können. Zudem wäre eine  nationale Datenbank zur Überprüfung der Echtheit von Arzneimitteln und zur Identifizierung der einzelnen Verpackungen einzurichten. Interface hat verschiedene Varianten einer Regulierung betrachtet und dabei die Notwendigkeit staatlichen Handelns, die Kosten der Regulierung für unterschiedliche Akteure sowie den Nutzen überprüft. Die RFA stützt sich insbesondere auf Daten sowie auf persönliche Gespräche mit Vertretern/-innen der pharmazeutischen Industrie, mitSwissmedic, Ärztinnen und Ärzten sowie Apotheken.

 

Auftraggeber
Bundesamt für Gesundheit (BAG)
Ansprechsperson
Christof Schwenkel

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