Mit dem Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) macht das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) Auflagen zum landseitigen Verkehr und zum motorisierten Individualverkehr (bimodaler Modalsplit). Der Flughafen Zürich ist verpflichtet, den Nachweis zur Erfüllung der Auflagen alle vier Jahre zu erbringen. Aufgrund der Corona-Pandemie stammt die letzte Erhebung aus dem Jahr 2017. Der Flughafen Zürich indes ist auf aktuelle Modalsplit-Zahlen angewiesen. Er hat daher EBP und Interface mit der Berechnung eines globalen und zusätzlich eines segmentspezifischen Modalsplits für den Perimeter Flughafenkopf/Circle und für Aussenbereiche beauftragt. In einem ersten Schritt wurde ein Erhebungskonzept erstellt. In einem zweiten Schritt folgten Vor-Ort-Befragungen sowie eine Befragung der Angestellten des Flughafens. In einer Hochrechnung wurden die einzelnen Ergebnisse der Befragung und weitere Datengrundlagen zusammengefügt und der segmentspezifische Bi-Modalsplit für das Jahr 2023 ermittelt. Interface war für die Konzeption und Durchführung der Befragungen vor Ort zuständig. EBP war für die Hochrechnung aufs Jahr zuständig.


Prestation(s)
Thèmes
Mandant(s)
Flughafen Zürich AG
Contact
Jonas Gubser
En collaboration avec
EBP Schweiz AG

Le Groupement romand d’étude des addictions (GREA), soutenu par Promotion Santé Suisse, a mandaté Interface afin d’évaluer le projet « Collaboration …