Das Bundesgesetz über medizinisch unterstützte Fortpflanzung (FMedG) regelt die Voraussetzungen für die Anwendung von Verfahren der medizinisch unterstützten Fortpflanzung. Aktuell sind im FMedG die genetische Untersuchung von menschlichen Embryonen, die bei einer künstlichen Befruchtung entstanden sind (Präimplantationsdiagnostik [PID]) und die Konservierung von Embryonen verboten. Bundesrat und Parlament möchten dies in einem klar begrenzten Rahmen zulassen und das Parlament hat eine entsprechende Änderung des FMedG bereits beschlossen. Der dafür notwendigen Verfassungsänderung (Artikel 119) hat die Stimmbevölkerung im Juni 2015 zugestimmt. Gemäss revidiertem FMedG sorgt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) dafür, dass die Auswirkungen der Gesetzesänderung evaluiert werden. Zur Vorbereitung der Evaluation hat das BAG Interface beauftragt, ein Wirkungsmodell zu erarbeiten, welches die Absichten des Gesetzgebers für das geltende FMedG unter besonderer Berücksichtigung der Gesetzesänderungen zur PID abbildet. Zudem wurden ein erläuternder Bericht und Vorschläge für Indikatoren zu den operationalisierten Zielen aus dem Wirkungsmodell erarbeitet.
- Mandant(s)
- Bundesamt für Gesundheit (BAG), Fachstelle Evaluation und Forschung
- Contact
- Birgit Laubereau
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