Die Filmförderung des Bundes basiert auf zeitlich befristeten Förderungskonzepten. Diese werden jeweils für vier Jahre festgelegt und geben die Stossrichtung der angestrebten Förderpolitik mittels Wirkungszielen, Kriterien und Massnahmen vor. In der entsprechenden Departementsverordnung über die Filmförderung ist eine externe Schlussevaluation über die Laufzeit der Konzepte vorgeschrieben. Die Evaluation hat die Wirksamkeit und die Zweckmässigkeit der Filmförderungskonzepte überprüft und im Hinblick auf die Redaktion der künftigen Filmförderungskonzepte 2016 bis 2019 Empfehlungen zuhanden des Bundesamts für Kultur (BAK) formuliert.
- Auftraggeber
- Bundesamt für Kultur (BAK), Sektion Film
- Ansprechsperson
- Stefan Rieder
- In Zusammenarbeit mit
- Anne-Catherine de Perrot und Muriel Thévenaz, evalure, Zürich
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